Fahrraddiebstahl
Im Jahr 2010 wurden der Polizei Köln insgesamt 6 834 Fahrräder als gestohlen gemeldet. Dies bedeutet eine Abnahme von 10,98%.
Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass natürlich nur die Diebstähle statistisch erfasst werden, die der Polizei auch tatsächlich gemeldet werden. Insbesondere nicht vorhandener Versicherungsschutz führt im Einzelfall leider häufig zum Verzicht auf Anzeigenerstattung. Der Weg zur Polizei sollte jedoch in jedem Fall unternommen werden, denn ansonsten ist eine Zuordnung aufgefundener Fahrräder nicht oder nur sehr schwerlich möglich und auch die Klärung von Tatserien im Zusammenhang mit der Festnahme erkannter Straftäter wird deutlich erschwert.
Die meisten Straftaten erfolgten im Jahr 2010 in den Monaten April bis September. Die Haupttatzeiten lagen zwischen 16:00-19:00 Uhr. Hintergrund hierfür dürften die insbesondere zu diesen Zeiten vorhandenen günstigen Tatgelegenheitsstrukturen wie zum Beispiel an Schulen, Universitäten, Bahnhöfen, KVB-Haltestelle, Schwimmbädern, Geschäften, Gastronomiebetrieben und Freizeiteinrichtungen sein.
Die Aufklärungsquote im Bereich Fahrraddiebstahl stieg im Jahr 2010 auf 6,07%.
Als Besitzer eines Fahrrades können Sie einen möglichen Diebstahl zwar nicht gänzlich verhindern, aber Sie können die Gefahr minimieren Opfer einer Straftat zu werden und es dem Dieb so schwer wie möglich machen, Ihr Fahrrad zu entwenden bzw. es dann weiter zu verkaufen.
Was kann also im Vorfeld unternommen werden?
- Schließen Sie Ihr Fahrrad an fest verankerten Gegenständen wie Fahrradständern oder Geländern an, damit es - auch wenn verschlossen - nicht weggetragen werden kann. Benutzen Sie hochwertige Schlösser, nur sie bieten möglichst hohen Schutz. Verbinden Sie mit dem Schloss verschiedene Fahrradteile wie zum Beispiel Rahmen und Räder. Das Fahrrad selbst sollten Sie an belebten und gut beleuchteten Stellen abstellen.
- Wichtig ist es insbesondere die individuellen Daten und Besonderheiten des Fahrrades zu notiern. Im Falle eines Diebstahls sind Sie dann in der Lage, Ihr Fahrrad genau zu beschreiben. Tragen Sie alle Daten am besten in einen Fahrradpass ein. Notieren Sie auf jeden Fall die Fahrradrahmennummer, denn nur bei Angabe der Rahmennummer kann die Polizei Ihr Fahrrad in den Fahndungsbestand aufnehmen und bei nachfolgendem Auffinden Ihnen als rechtmäßigen Eigentümer wieder zuordnen.
Alle am deutschen Markt erhältlichen Fahrräder, die der DIN 79100 für Fahrräder entsprechen, tragen eine eingeprägte oder anderweitig fest mit dem Rahmen verbundene Rahmennummer.
Ihre Rahmennummer finden Sie:
- am Lenkerkopf oder
- am Rahmensitzrohr unterhalb des Sattels (rechts/links) oder
- der Unterseite des Tretlagers oder
- der Gepäckträgerplatte.
Ältere Fahrräder, die nicht nach DIN 79100 gebaut sind, tragen die Rahmennummer auch:
- auf dem Rahmensitzrohr oberhalb des Tretlagers (vorn/hinten) oder
- auf der Ausfallgabel (rechts/links) oder
- auf dem Rahmenrohr (rechts/links).
Einen Flyer mit weiteren konkreten Tipps gegen Fahrraddiebstahl und einem Fahrradpass können Sie hier (Flyer ProPK) herunterladen. Den Flyer erhalten Sie auch auf allen Wachen der Polizei Köln, beim Kriminalkommissariat Vorbeugung sowie beim Fundbüro der Stadt Köln.
- Als wirksames Mittel gegen Fahrraddiebstahl hat sich in den letzten Jahren auch die Fahrradcodierung durch Fahrradfachgeschäfte bewährt. Mit einem Aufkleber wird auch nach außen deutlich erkennbar signalisiert, dass eine Registrierung des Rades erfolgt ist.
- Die erforderlichen Kataloge mit den Straßenschlüsseln für Köln, Bonn und den Rhein-Sieg-Kreis sowie Aufkleber stellt das Kriminalkommissariat 61 (Tel.: 229-8008) Fahrradhändlern gern zur Verfügung.
Die Polizei Köln widmet sich dem Phänomen Fahrraddiebstahl in besonderer Weise. So werden regelmäßig Schwerpunkteinsätze und Kontrollmaßnahmen an Brennpunkten der Kriminalität, aber auch zum Beispiel auf Flohmärkten und bei Gebrauchtfahrradhändlern durchgeführt.
Gezielte Observationen identifizierter Intensivtäter sowie anlassunabhängige Internetrecherchen zur Auffindung gestohlener Fahrräder gehören gleichfalls zum operativen Aufgabenspektrum und tragen dazu bei, die Fallzahlen im Phänomenbereich zu reduzieren und die Aufklärungsquote zu erhöhen.


