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Tipps von Radfahrern für Radfahrer zur Sicherheit im Straßenverkehr

Radfahrer sind Verkehrsteilnehmer mit gleichen Rechten, aber auch gleichen Pflichten!

Falsches Verhalten, Unaufmerksamkeit, aber auch technische Unzulänglichkeiten am Fahrrad können nur allzu leicht zu schweren Unfällen führen. Immer wieder wird behauptet, Radwege dienten der Sicherheit der Radfahrer. Tatsächlich fühlen sich sehr viele Menschen sicherer, wenn sie auf Radwegen statt auf der Fahrbahn fahren.
Zumindest scheinbar ist ein gewisser Abstand zum Autoverkehr vorhanden.
Unfalluntersuchungen ergaben, dass sich aber gerade auf Radwegen mehr und vor allem bedeutend schwerere Unfälle ereignen als auf Fahrbahnen. Verursacht werden solche Unfälle vor allem dadurch, dass sich das Verkehrsgeschehen außerhalb der Fahrbahn nicht im unmittelbaren Blickfeld der Kraftfahrer befindet.

Häufig vorkommende Gefahren auf Radwegen und auf den für den Radverkehr angelegten Schutzstreifen sind z.B.:

Viele dieser Gefährdungen lassen sich durch Benutzung der Fahrbahn vermeiden bzw. kommen dort einfach nicht vor. Insbesondere ist der Sichtkontakt Radfahrer-Kraftfahrer gewährleistet, so dass Radfahrer auf der Fahrbahn rechtzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden.

1. Sicher fahren
Sie fahren ein Fahrzeug d.h., Sie sind ebenso Verkehrsteilnehmer wie Auto- oder Motorradfahrer, mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt auch für Radfahrer, insbesondere die Regeln für Vorfahrt, Straßenbenutzung durch Fahrzeuge, das Rechtsfahrgebot, Verkehrszeichen und Signale, Abbiegen, Wenden und Einordnen in den fließenden Verkehr und dasVerhalten an Fußgängerüberwegen und Haltestellen.

2. Radwege aufmerksam nutzen

Straßenbegleitende Radwege müssen Sie nur dann benutzen, wenn sie durch eines der folgenden Verkehrszeichen gekennzeichnet sind:



Bei Radwegen, die nicht durch die o.g. Vorschriftszeichen gekennzeichnet sind, dürfen Sie zwischen Fahrbahn und Radweg wählen. Aber auch benutzungspflichtige Radwege müssen Sie nicht benutzen, wenn sie absolut unzumutbar bzw. überhaupt nicht befahrbar sind. Dies ist z.B. der Fall, wenn Autos auf Radwegen parken oder andere Hindernisse einen Radweg blockieren, kein Winterdienst erfolgte bzw. Schneehaufen auf die Auffahrt geschoben wurden oder sich Baustellen auf dem Radweg befinden.

In diesem Fall dürfen Sie auch dann auf die Fahrbahn ausweichen, wenn die Baustelle mit Zusatzschild "Radfahrer absteigen" beschildert wurde.
Wenn Sie aber auf Radwegen fahren müssen, so tun Sie das, auf Grund der genannten Gefahren, besonders vorsichtig. Rechnen Sie an jeder Kreuzung bzw. Einmündung damit, dass neben Ihnen ein Auto oder ein LKW fährt, dessen Fahrer Siebeim Abbiegen „übersieht“! Schauen Sie vor jeder Querung von Seitenstraßen kurz nach beiden Seiten und schräg nach links hinten, ob sich Ihnen ein Fahrzeug nähert.

3. Gehwege sind tabu
Fahren Sie grundsätzlich nicht auf Gehwegen. Sie gefährden damit sich selbst und Fußgänger. Gehwege sind für Radfahrer ebenso gefährlich wie Radwege. Nicht umsonst schreibt die StVO für Kinder bis zu 8 bzw. 10 Jahren vor, dass sie an jeder Kreuzung bzw. Einmündung absteigen und schieben müssen. Genau dort lauern die Gefahren!

4. Links fahren ist (fast immer) verboten
Fahren Sie niemals auf Radwegen entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. Die einzige Ausnahme, wo dies sogar vorgeschrieben ist, sind so genannte Zweirichtungsradwege. Sie sind mit einem dieser Zusatzzeichen unter den jeweiligen Vorschriftszeichen gekennzeichnet:

5. Ausreichend Abstand zum rechten Fahrbahnrand
Halten Sie auf der Fahrbahn einen Sicherheitsabstand (ca. 1,00m) zum Bordstein ein. Die Spur, auf der die Autos mit ihren rechten Rädern entlangfahren, ist eine gute Richtlinie. Auch wenn es ein Widerspruch zu sein scheint: Sie vermeiden so, mit unzureichendem Abstand überholt zu werden. Außerdem schaffen Sie sich so genügend Raum, wohin Sie notfalls ausweichen können.

6. Eindeutig und berechenbar fahren.
Andere sollen Sie sehen und Ihre Absichten einschätzen können. Abbiegen, Anhalten, Spurwechsel und andere Fahrmanöver gehören angekündigt und berechenbar gestaltet. Plötzliche, unangekündigte Richtungswechsel verbieten sich von selbst.

7. Mit Fehlern anderer rechnen
Rechnen Sie damit, dass andere Verkehrsteilnehmer Fehler machen, aber geben Sie dennoch deutlich zu erkennen, dass Sie Ihre Rechte kennen.

8. Regelmäßige Überprüfung des Fahrrades
Insbesondere folgende Teile Ihres Rades sollten regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft werden:

Im Zweifelsfall sollten Sie die Überprüfung einer Fachwerkstatt überlassen!

9. Nie oben ohne
Als Radfahrer sollten Sie nie „oben ohne“ fahren. Häufig erleiden Radfahrer bei vergleichsweise „harmlosen Unfällen“ schwere Verletzungen. Auch und gerade bei geringen Geschwindigkeiten schützt davor ein Fahrradhelm.
Unlängst hat die Forderung des Bonner Polizeipräsidenten, Wolfgang Albers, nach einer Helmpflicht für Radfahrer für viel Gesprächsstoff geführt. Ob eine Helmpflicht die Anzahl der Schwerstverletzten Radfahrer mindert, darüber kann man sicher geteilter Meinung sein. Uns ist wichtig, dass Sie sicher Radfahren können und dabei möglichst aus Überzeugung auch einen Helm tragen.

10. Meins bleibt meins
Aus Angst vor Diebstahl nutzen viele Radfahrer alte Fahrräder, die sich oft in einem schlechten und damit verkehrsunsicheren Zustand befinden. Auf der anderen Seite sieht man häufig qualitativ hochwertige Räder, die mit minderwertigen Schlössern gesichert werden.

Benutzen Sie also lieber ein qualitativ gutes Fahrrad in verkehrssicherem Zustand und dafür hochwertige Schlösser, denn nur sie bieten möglichst hohen Schutz. Schließen Sie ihr Fahrrad immer an feste Gegenstände wie Fahrradständer an, damit es nicht weggetragen werden kann. Bringen Sie das Schloss so unbequem wie möglich für den Dieb an. Das Fahrrad selbst sollten Sie an belebten und gut beleuchteten Stellen abstellen.

Verfasser: Erich Koprowski, ADFC Köln, 22.08.08
Quellen: ADFC Magdeburg, Uni Magdeburg

Auf der Kölner Unfalllandkarte werden die Unfallorte mit Fahrradfahrerbeteiligung (Schwerverletzte) des laufenden Jahres dargestellt.